Der Bayerische Landtag hat am 18. Juli 2007 als erstes deutsches Landesparlament einen Beschluß gegen ausbeuterische Kinderarbeit gefasst:
„Zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens“ (Drucksache 15 / 8713) - PDF, 135KB. Die Bay. Staatsregierung hat in Folge dieses Landtagsbeschlusses am 29. April 2008 folgende Bekanntmachung beschlossen (gültig seit 1. Juni 2008): Öffentliches Auftragswesen: Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Diese Webseite informiert über Hintergründe ausbeuterischer Kinderabeit gemäß ILO Konvention 182, bietet Hilfen bei der Umsetzung des bay. Landtagsbeschlusses und gibt einen Überblick über bay. Kommunen mit einem entsprechenden Beschluss.
Getragen wird www.bayern-gegen-ausbeuterische-kinderarbeit.de vom Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. mit finanzieller Unterstützung des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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Informationsflyer „Bayern gegen ausbeuterische Kinderarbeit“: Flyer Bayern gegen ausbeuterische Kinderarbeit (kann unter info@eineweltnetzwerkbayern.de beim Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. bestellt werden)
Ausstellungselemente „Bayern gegen ausbeuterische Kinderarbeit“: Roll-UPs Bayern gegen ausbeuterische Kinderarbeit (können beim Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. ausgeliehen werden; siehe Ausstellung)
Zur bundesweiten Kampagne „Aktiv gegen Kinderarbeit“ siehe auch www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de von EarthLink e.V.